zum Kauf
66482 Zweibrücken / Ernstweiler - Ernstweiler

Ihr Wohntraum wird jetzt wahr!

Kaufpreis
48.000 €
Objektnr. FALC-SC-17412
413,00 m² Grundstücksfläche
Objektangaben
Nutzungsart:
Wohnen
Objektart:
Wohngrundstück
Erschließung:
vollerschlossen
Bebaubar nach:
§ 34 Nachbarschaft
Grundstücksfläche:
413,00 m²
Kosten
Kaufpreis:
48.000 €
Kaufpreis pro m²:
116 €/m²
Käuferprovision:
3,48 % inkl. 19% MwSt.

Sie erhalten hier die Gelegenheit, ein schönes Baugrundstück in ruhiger und gewachsener Nachbarschaft zu erwerben. Anders als in Neubaugebieten können Sie Ihr neues Haus in bestehende und entwickelte Strukturen integrieren.

Auf dem kleinen Grundstück können Sie nach Lage der Dinge (Anpassung an die Bebauung der Nachbarschaft) ein Haus mit eineinhalb Geschossen errichten. Der gewachsene Baumbestand kann voraussichtlich teilweise erhalten werden.

Fläche: 10 X 41,3

Die Anschlüsse für Wasser, Strom und Gas belaufen sich auf ca. 8.000.- Euro,

Der Anschluss für Wasser und Strom ohne Gas auf ca. 6.000.- Euro.

Das Grundstück befindet sich in ruhiger Hanglage an einer kleinen einspurigen Seitenstrasse.

Ernstweiler (im örtlichen Dialekt Ernschdwiller) bezeichnet einen Stadtteil von Zweibrücken in Rheinland-Pfalz, der westlich der Innenstadt liegt.

Der Ortsname auf „-weiler“ gehört zu einem Ortsnamentypus, der im Frühmittelalter häufig gewählt wurde. Die schriftliche Überlieferung setzt im 10. Jahrhundert ein.

Kaiser Otto II. bestätigte 982 eine Schenkung des im Kampf gefallenen Grafensohns Conrad an die Abtei Gorze, darunter dessen Hofgut in Ernustesvuilere. 1009 lagerte König Heinrich II. auf seinem Zug gegen Metz mit seinem Heer im Vicus Ernestvilláre. Die erstmals 1263 genannte Pfarrei war 1310 dem Kloster Wörschweiler inkorporiert.

1385 erstreckte sich der Burgfrieden um Zweibrücken bis „gen Bubenhusen an daz dorff und von Bubenhusen gen Ernswilr“. 1547 entschied Pfalzgraf Wolfgang, dass die Bänne der Stadt Zweibrücken und der beiden Dörfer Bubenhausen und Ernstweiler für alle Zeiten eine gemeinschaftliche Gemarkung mit gemeinschaftlicher Nutzung bilden sollten. Die Untertanen der beiden Dörfer unterstanden weiterhin der Schultheißerei Ixheim, während die Bürger der Stadt weiter Stadtbürger blieben. Bubenhausen war nach Ernstweiler gepfarrt, die beiden Orte hatten stets die gleiche Landeszugehörigkeit wie Zweibrücken.

Herzog Christian IV. ließ zwischen 1749 und 1754 in Ernstweiler eine große Kellerei erbauen, deren Bau 46.000 Gulden kostete und die Goethe in seinen Lebenserinnerungen beschreibt. In dem zweischiffigen unterirdischen Gewölbe waren von April 1812 bis April 1813 während der Napoleonischen Kriege kriegsgefangene Spanier untergebracht.[5] 1945 durch Kriegseinwirkung stark beschädigt, wurden die Überreste in den 1970er Jahren von der Fa. Demag erworben und abgerissen. Arbeitsplätze in der Industrie entstanden seit der Mitte des 19. Jahrhunderts. Mit der Abtrennung des Saargebiets 1920 und der Errichtung der Zollgrenze 1925 am Kaplaneihof gerieten Bubenhausen und Ernstweiler in eine Grenzlage.

1926 wurden Bubenhausen und Ernstweiler nach Zweibrücken eingemeindet und sind seitdem Stadtteile von Zweibrücken.

Karte
Ihr Ansprechpartner
Sascha Crisan 0170 - 490 3 522
Kontaktdaten
Humperdinckstraße 3  ·  53773 Hennef (Sieg)

0800 - 646 0 646

Erreichbarkeit

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